vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Heiratsgut für Wohnungsablöse

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 246 Heft 7 v. 1.7.1987

EStG: § 34 idF bis 1983

Erfolgt eine Eheschließung erst im März 1984 und wird damit im Zusammenhang eine Investitionsablöse für die eheliche Wohnung erst Anfang März 1984 bezahlt, so besteht für eine Dotierung im Dezember 1983 keine Zwangsläufigkeit.

VwGH 4. 2. 1987, 85/13/0100

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!