EStG: § 7 Abs 2
Bei steuerlich vertretenen Abgabepfl führt die richtige Führung der Anlagekartei zu administrativen Schwierigkeiten, wenn - wie sich dies aus Abschn 54 EStR 1984 und VwGH 19. 3. 1986, 84/13/0196, ergibt - bereits im Zeitpunkt der Anschaffung der Anschaffungstag, die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Name und Anschrift des Lieferanten eingetragen werden müssen.