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Entlassung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Untreue

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 238 Heft 7 v. 1.7.1987

ArbVG § 122 Abs 1 Z 3

Untreue im Dienst liegt nicht vor, wenn der Arbeiterbetriebsratsobmann früheren Angestellten seines Arbeitgebers insoweit zur Hand geht, als er ihnen in der Frage des Bestehens der Dienstverhältnisse und des Anspruches auf Abfertigung einen Termin bei rechtskundigen Bediensteten der Arbeiterkammer verschafft.

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