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Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit bei Arbeitslosigkeit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 238 Heft 7 v. 1.7.1987

AlVG § 12 Abs 6 lit c

Im Falle einer schon in den letzten 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit ist das Einkommen iSd § 12 Abs 6 lit c AlVG so zu ermitteln, daß 1/12 dieser Einkünfte aus den letzten 12 Monaten herangezogen wird, wobei die Einkünfte im Wege einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung (§ 4 Abs 3 EStG) zu ermitteln sind.

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