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Kündigungsentschädigung für Betriebsratsmitglieder bei vorzeitigem Austritt

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 238 Heft 7 v. 1.7.1987

GewO: § 82 a lit d

ABGB: § 1162 b

Dem aus Verschulden des Arbeitgebers vorzeitig austretenden Betriebsratsmitglied steht nur dann eine über die nicht geschützten Arbeitnehmern gebührende Kündigungsentschädigung hinausgehende Entschädigung zu, wenn der Arbeitgeber den Austritt in der Absicht, das Betriebsratsmitglied „loszuwerden“, provoziert hat.

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