AngG § 27 Z 1
1. Mißachtet ein erkrankter Arbeitnehmer ärztliche Anordnungen so schwerwiegend, daß dadurch der Krankheitsverlauf negativ beeinflußt und/oder der Heilungsverlauf verzögert werden könnte, so ist seine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit gerechtfertigt.