§ 4 Abs 2 ASVG ist eine Bestimmung, mit der sich der VwGH häufig befassen muß. Im vorliegenden Erk (VwGH Erk 29. 9. 1986, 82/08/0208) ist eine gewisse neue Tendenz der Rechtsprechung des VwGH zu erkennen. Um diese zu verdeutlichen, sind zunächst die wesentlichen Merkmale des Arbeitnehmerbegriffs in Kürze darzustellen.