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Fortführung eines Anfechtungsprozesses nach Konkursaufhebung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 198 Heft 6 v. 1.6.1987

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 138, 139

Nach Aufhebung des Konkurses kann ein Anfechtungsprozeß in der Hauptsache nur fortgesetzt werden, wenn der ehemalige Masseverwalter mit der Geltendmachung des Anfechtungsanspruches betraut wird.

OGH 14. 1. 1987, 3 Ob 613/86

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