KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 138, 139
Nach Aufhebung des Konkurses kann ein Anfechtungsprozeß in der Hauptsache nur fortgesetzt werden, wenn der ehemalige Masseverwalter mit der Geltendmachung des Anfechtungsanspruches betraut wird.
OGH 14. 1. 1987, 3 Ob 613/86