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Aufrechnung eines Girokontoguthabens gegen Kreditverbindlichkeit

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 194 Heft 6 v. 1.6.1987

ABGB § 1440

AGBöKr: Pkt 7, 36

Das aus dem Zweck des Girovertrages abgeleitete Aufrechnungsverbot hindert vor Beendigung der Geschäftsverbindung trotz Pkt 7 der AGBöKr die einseitige Kompensation mit anderweitigen Verbindlichkeiten durch die Bank.

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