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Mißbrauch des Konkursantrages

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 193 Heft 6 v. 1.6.1987

ABGB § 1295 Abs 2

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 68, 71 Abs 1 (je a F)

Kein etwaiger Mißbrauch eines Konkursantrages liegt vor, wenn der Absonderungsberechtigte auch Konkursgläubiger ist; er muß dann auch nicht auf die teilweise Deckung durch die Absonderungsrechte im Konkursantrag hinweisen oder auf andere Vermögenswerte des Schuldners aufmerksam machen.

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