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Kammerumlagen für das Kalenderjahr 1987

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1987, 178 Heft 5 v. 1.5.1987

GewStG: § 18

Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft haben für das Jahr 1987 folgende Kammerumlagen beschlossen:

Kammer der gewerblichen Wirtschaft für

Gewerbesteuerhebesätze für das Jahr 1987

Wien

27 %

Niederösterreich

35 %

Oberösterreich

30 %

Salzburg

23 %

Tirol

35 %

Vorarlberg

23 %

Kärnten

36 %

Steiermark

37 %

Burgenland

36 %

Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft

7 %

Nur Salzburg:

 

Beitrag zum Salzburger Fremdenverkehrsförderungsfonds

6 %

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