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Abgabe der Steuererklärungen für 1986

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1987, 177 Heft 5 v. 1.5.1987

BAO: § 134

Die Frist für die Einreichung der Abgabenerklärungen 1986 bzw zum 1. 1. 1987 läuft am 31. 3. 1987 ab. Da Lohnzettel erst nach dem 31.3. ausgestellt werden dürfen, sind Abgabenerklärungen von StPfl, die nicht vertreten werden und in deren Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind, als noch rechtzeitig eingebracht anzusehen, wenn sie bis spätestens 15. 5. 1987 beim Finanzamt eingereicht werden.

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