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Elektrolyse Ranshofen: Verdeckte Gewinnausschüttung der Verbundgesellschaft an die AMAG

SteuerrechtWerner DoraltRdW 1987, 174 Heft 5 v. 1.5.1987

Die geplanten verbilligten Stromlieferungen der Verbundgesellschaft an die AMAG (Austria Metallwerke AG) für die Elektrolyse Ranshofen sind nicht nur politisch umstritten, sie sind auch steuerrechtlich nicht zu vertreten: Der Bund ist in Personalunion Gesellschafter der Verbundgesellschaft, mittelbar (über die ÖIAG) an der AMAG beteiligt, und bestimmt außerdem den Strompreis der Verbundgesellschaft an die AMAG. Es liegen daher verdeckte Gewinnausschüttungen der Verbundgesellschaft an den Bund und verdeckte Einlagen bei der AMAG vor. Allein die Verbundgesellschaft muß dafür - wenn die Finanzverwaltung gesetzmäßig vorgeht - nahezu ebensoviel Steuern mehr bezahlen, als die AMAG von ihr den Strom verbilligt bezieht.

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