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Einzelvertragliche Verfallklauseln bezüglich unabdingbarer Ansprüche

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 169 Heft 5 v. 1.5.1987

ABGB § 879

Einzelvertragliche Verfallklauseln, die sich auf unabdingbare kollektivvertragliche Ansprüche beziehen, sind nicht rechtsunwirksam, da sie nicht die Ansprüche selbst, sondern nur deren Geltendmachung beschränken; auch sie bedürfen jedoch der Überprüfung, ob sie nicht iSd § 879 ABGB deshalb sittenwidrig sind, weil sie durch unangemessene Kürze die Geltendmachung ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren.

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