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Ausstellung eines Wechsels zur Begleichung von Spielschulden

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 162 Heft 5 v. 1.5.1987

ABGB §§ 1271, 1392

WG: Art 17

Wer einen Wechsel in Kenntnis des Umstandes erwirbt, daß ihm eine Spielschuld zugrunde liegt, handelt bewußt zum Nachteil des Wechselverpflichteten.

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