ABGB §§ 1063, 1414
HGB § 366 Abs 1
Dem auf das vorbehaltene Eigentum gestützten Herausgabebegehren kann die Zahlung der Forderung aus einem den Kaufpreis sichernden Wechsel entgegengehalten werden; die Beweislast für die Sicherungsfunktion des Wechsels trifft den Vorbehaltskäufer.