Zwar ist das Lebenswerk des Jubilars überwiegend dem Gesellschaftsrecht gewidmet; doch haben ihn in seiner wissenschaftlichen Arbeit auch immer wieder Fragen aus anderen Rechtsgebieten beschäftigt, vor allem wenn sie einen Bezug zum Gesellschaftsrecht aufwiesen. Es erstaunt daher nicht, im breiten Spektrum der Arbeiten Kastners auch Beiträge zu erbrechtlichen Problemen zu finden1). Auch der vorliegende Aufsatz nahm seinen Ausgangspunkt von einer gesellschaftsrechtlichen Fragestellung: Welche Grenzen sind der Hinterlassung eines Gesellschaftsanteils als Pflichtteilsdeckung gesetzt? Eine