UStG § 22 Abs 6
Der Übergang von der Regelbesteuerung auf die Durchschnittsatzbesteuerung gem § 22 Abs 1 UStG löst für sich allein noch keine Vorsteuerberichtigung gem § 11 Abs 10 und 11 UStG aus. Dazu käme es nur, wenn gleichzeitig eine Änderung in den für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnissen eintritt.