UStG: § 1, § 6 Z 9 a
GrEStG § 1 Abs 1
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß im Rahmen eines Bauherrenmodells von einem Bauunternehmer an die Bauherrengemeinschaft erbrachte Bauleistungen nicht nach § 4 Nr 9 a dUStG steuerfrei sind.
UStG: § 1, § 6 Z 9 a
GrEStG § 1 Abs 1
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß im Rahmen eines Bauherrenmodells von einem Bauunternehmer an die Bauherrengemeinschaft erbrachte Bauleistungen nicht nach § 4 Nr 9 a dUStG steuerfrei sind.