EStG § 23 Z 2
1. In einer als mitunternehmerschaftliche Unterbeteiligung gestalteten Familiengesellschaft unterliegt die Gewinnverteilung einer Angemessenheitsprüfung zur Abgrenzung privater Zuwendungen des Hauptbeteiligten von originären (auf der Gesellschafterstellung beruhenden) Einkünften der unterbeteiligten Angehörigen.