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Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten bei Landwirtschaft

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 141 Heft 4 v. 1.4.1987

EStG § 21

Gehört der Grund und Boden eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in erheblichem Umfang teils dem einen und teils dem anderen Ehegatten, so kann dieser Umstand wegen der spezifischen Bedeutung des Bodens für die Land- und Forstwirtschaft bei beiderseitiger Mitarbeit im Betrieb eine Mitunternehmerschaft auf der Grundlage einer Innengesellschaft begründen.

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