EStG §§ 19, 27 Abs 1 Z 1
Übernimmt eine GmbH Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Pensionsversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers, so ist diesem der damit verbundene Vorteil im Zeitpunkt der Zahlung durch die GmbH zugeflossen. Stellen die von der GmbH bezahlten Pflichtbeiträge beim Gesellschafter-Geschäftsführer Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, sind sie bei dessen Einkünften als solche zu berücksichtigen.