EStG §§ 6, 24
1. Anläßlich der Veräußerung eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes ist auch dann ein Veräußerungsgewinn zu ermitteln, wenn der Gewinn des Teilbetriebes durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt worden ist, bei der die Betriebsausgaben mit einem bestimmten Prozentsatz der Einnahmen pauschaliert wurden.