EStG § 4 Abs 4, § 20
1. Ein Berufsausbildungsvertrag zwischen Vater und Sohn stellt steuerrechtlich einen Arbeitsvertrag dar, auf den die vom BfH für die Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen Eltern und Kindern entwickelten Grundsätze zum Fremdvergleich anzuwenden sind.