EStG § 38 Abs 4
Bemißt sich die Entlohnung nach der Zahl der Unterrichtsstunden, so ist § 38 Abs 4 mangels einer unmittelbaren Abgeltung urheberrechtlich geschützter Werke auch dann nicht anwendbar, wenn der Vortragende Universitätsassistent ist und der Hörerkreis den an Universitäten Inskribierenden gleichzusetzen ist.