EStG § 23 Z 2
Erwirbt ein Kommanditist einer noch nicht werbend tätigen KG ein Grundstück in der Absicht, es später an die KG zu veräußern, so ist das Grundstück kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen. Eine Überlassung „zur Planung“ oder „zur späteren Verwendung“ ist keine Überlassung iS des § 23 Z 2 EStG (§ 15 Abs 1 Nr 2 dEStG).