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Wiener Verfahren: Vermeidung des Kaskadeneffektes bei wesentlichen Beteiligungen

SteuerrechtErlassrandschauRdW 1987, 108 Heft 3 v. 1.3.1987

Der BMF hat in einer nicht veröffentlichten Anfragebeantwortung vom 18. 11. 1986, GZ St 472/3/1-IV/8/86, bestätigt:

Seite 108


Es bestehen keine Bedenken, bei Ermittlung des gemeinen Wertes von Anteilen einer Gesellschaft, die wesentliche Beteiligung hält, wie folgt vorzugehen:

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