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Umrechnungskurs für Zollausschlußgebiete

SteuerrechtErlassrandschauRdW 1987, 108 Heft 3 v. 1.3.1987

EStG: § 33 Abs 9

Das BMF hat mit VO 4. 12. 1986, BGBl 688, den Kurs für die Umrechnung von Einkünften, die StPfl mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Zollausschlußgebieten dort in DM erzielen, ab 1. 1. 1987 mit 6, 30 S je DM festgesetzt.

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