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Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer

SteuerrechtErlassrandschauRdW 1987, 108 Heft 3 v. 1.3.1987

EStG: § 22 Abs 1 Z 2

DBA: Art 8 Abs 1

Das BMF hat mit Erl 22. 12. 1986, AÖF 1987/32, mitgeteilt, daß auf Grund eines Verständigungsverfahrens mit der deutschen Finanzverwaltung Einvernehmen darüber erzielt wurde, daß Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland im Tätigkeitsstaat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit als Grenzgänger ausgeübt wird (Gesellschafter-Geschäftsführer wohnt in der Nähe der Grenze, übt seine Tätigkeit im Nachbarstaat aus und kehrt täglich vom Arbeitsort zum Wohnort zurück).

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