EStG: § 17
Das BMF hat mit VO 8. 1. 1987, BGBl 33, die Pauschalierung der Land- und Forstwirte für die Jahre 1986 und 1987 verlängert. Inhaltlich sind bis auf eine Anhebung der Betriebsausgaben je Hektar weinbaulich genutzter Fläche (nunmehr 60.000 S, 55.000 S und 50.000 S im Gebiet 3) keine Änderungen erfolgt.