Mit Initiativantrag wurde dem Nationalrat das 1. Abg-ÄG 1987 zur Beschlußfassung vorgelegt. Der Finanzausschuß hat am 17. 2. 87 eine Änderung beim GebG vorgenommen, sodaß die Obergrenze der Erhöhung nicht mehr 250 %, sondern 150 % betragen soll. Das 1. AbgÄG 1987 wurde am 25. 2. 1987 beschlossen und hat folgende Punkte:
Einkommensteuer