HGB § 25
ABGB § 1409
Eine Fortführung der Firma iS des § 25 Abs 1 HGB liegt nur vor, wenn für das fortgeführte Unternehmen keine deutlich abweichende neue Firma angenommen und tatsächlich geführt wird. Wird die bisherige Firma als Zusatz in der neuen Firma weiterverwendet, so kommt es darauf an, ob mit dem neuen Firmenbestandteil nach der Auffassung des Verkehrs deutlich klar gemacht wird, daß es sich um eine neue Firma handelt.