ArbabfG: Art I §§ 2 Abs 1, 3
KV Bauindustrie und -gewerbe: § 13
Hat ein Arbeiter infolge mehr als 25jähriger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses bereits den gesetzlichen Höchstanspruch auf Abfertigung erreicht, so kann deren Bezahlung nicht unter Hinweis auf § 13 Z 7 KV (Dienstzeitenanrechnung statt Abfertigungsauszahlung) abgelehnt werden.