EStG § 34
Kosten eines Zivilprozesses erwachsen idR nicht zwangsläufig; dies gilt unabhängig davon, ob die Prozeßkosten dem StPfl in der Parteistellung als Kläger oder Beklagter entstehen.
BFH 18. 7. 1986, III R 178/80
EStG § 34
Kosten eines Zivilprozesses erwachsen idR nicht zwangsläufig; dies gilt unabhängig davon, ob die Prozeßkosten dem StPfl in der Parteistellung als Kläger oder Beklagter entstehen.
BFH 18. 7. 1986, III R 178/80