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Aufteilung von (Bauspar-)Provisionen auf die eigenen Kinder

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 30 Heft 1 v. 1.1.1987

EStG § 23 Z 1

BAO § 24

1. Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern.

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