EStG § 20
Der durch den vorübergehend schlechten Gesundheitszustand eines Stpfl veranlaßte Mehraufwand für die Ausgestaltung eines - infolge ausreichender Büroräume außerhalb der Wohnung - über die betrieblichen Erfordernisse hinausgehenden Arbeitsraumes innerhalb der Wohnung fällt ebenso wie andere krankheitsbedingte Kosten unter die gem § 20 EStG nichtabzugsfähigen Aufwendungen für die private Lebensführung.