ASVG § 333 Abs 1, 4
Wirken zwei Unternehmer in der Weise zusammen, daß der eine (Besteller) als Bevollmächtigter des anderen (Werkunternehmer) in dessen Sphäre tätig wird, da er dessen Arbeitneh-
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ASVG § 333 Abs 1, 4
Wirken zwei Unternehmer in der Weise zusammen, daß der eine (Besteller) als Bevollmächtigter des anderen (Werkunternehmer) in dessen Sphäre tätig wird, da er dessen Arbeitneh-
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