AKIB: Art 6 Abs 2 Z 2
VersVG § 6 Abs 3
Unrichtige Angaben über den Kaufpreis verletzen gerade bei der Neuwertversicherung die Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers gem Art 6 Abs 2 Z 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kasko- und Insassenunfallversicherung (AKIB) und § 6 Abs 3 VersG, da hier der Entschädigungsbetrag mit dem Preis begrenzt ist, zu dem das Fahrzeug erworben wurde.