EStG § 16
1. Benutzt in einer den Eheleuten als Miteigentümer zu je 1/2 gehörenden Eigentumswohnung der Ehemann allein ein Arbeitszimmer, so sind die anteilig entfallenden Schuldzinsen für Verbindlichkeiten zur Anschaffung der Eigentumswohnung grundsätzlich ohne Rücksicht auf den halben Miteigentumsanteil der Ehefrau Werbungskosten.