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Zuwendungen zur Denkmalpflege nicht abzugsfähig

SteuerrechtRdW 1987, 385 Heft 11 v. 1.11.1987

In einer Anfragenbeantwortung hat das BMF erklärt, daß der Sponsorenerlaß, nach dem Zuwendungen für bestimmte kulturelle Veranstaltungen als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, auf Zuwendungen zur Denkmalpflege nicht anzuwenden ist:

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