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Hinterlegung eines Verrechnungsschecks

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 371 Heft 11 v. 1.11.1987

ABGB § 1425

Ist Zahlung nicht (auch) in der Form einer Scheckbegebung vereinbart, hat die Hinterlegung eines Verrechnungsschecks keine schuldbefreiende Wirkung; Erfüllung tritt daher erst dann ein, wenn der Gläubiger den Gegenwert des Schecks erhält.

OGH 1. 9. 1987, 2 Ob 679/86

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