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Zum Kündigungsrecht in der Kfz-Haftpflichtversicherung

WirtschaftsrechtHeinz KrejciRdW 1987, 362 Heft 11 v. 1.11.1987

I.

Der Unternehmenstarif eines Kfz-Haftpflicht-Versicherers enthält folgende Bestimmung: „Höhere Versicherungssummen bei Nichtausübung des Kündigungsrechts bei Kraftfahrzeugen“ bestimmter, hier nicht näher interessierender Hauptgruppen: „Erklärt der Versicherungsnehmer ausdrücklich, das ihm entsprechend § 17 KHVG zustehende jährliche Kündigungsrecht nicht auszuüben, so erhöht sich die vereinbarte Pauschalversicherungssumme um 20 Prozent.“

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