EStG § 8 Abs 2 Z 3, § 10 Abs 2 Z 5, § 24
IPRG § 2 Abs 3 Z 4, § 5
1. Ist ein verpachteter Betrieb nach allgemeinen Grundsätzen als noch nicht aufgegeben zu werten, so handelt es sich bei Erwerb der verpachteten Wirtschaftsgüter um einen Betriebserwerb, der die Inanspruchnahme von Investitionsbegünstigungen ausschließt. Dies gilt auch dann, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter vom Pächter des Betriebsinhabers erworben werden.