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Teilweise Stattgebung im Grundbuchsrecht

WirtschaftsrechtHerbert GrassRdW 1987, 322 Heft 10a v. 1.10.1987

Das Grundbuchsrecht ist ein Refugium für Föderalisten. Es wird beherrscht von Landrechten. Was in Tirol geht, muß nicht in Oberösterreich gehen und umgekehrt. Anstelle von Tirol und OÖ kann man jedes beliebige Bundesland, wenn nicht jeden Sprengel eines Kreisgerichtes setzen. Das Grundbuch ist auch eine Zuflucht für Philosophen. Die Bewilligungsphilosophen unter den Rechtspflegern versuchen möglichst zu bewilligen, sehr

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