Die drei größten privaten Geschäftsbanken der Bundesrepublik hatten 1984 38 Vorstandsmitglieder, die insgesamt 273 Aufsichtsratsmandate in Nicht-Bankunternehmen hielten1). In den 100 größten Unternehmen bestanden damals gut 1.600 Aufsichtsratsmandate2). Von diesen stand die Hälfte den Arbeitnehmern zu; von der verbleibenden anderen Hälfte wurden 140, also rund jeder sechste den Anteilseignern zustehende Sitz von Bankenvertretern eingenommen. Bei dieser Situation wundert es nicht, daß die Deutsche Monopolkommission in ihrem sechsten Hauptgutachten vom Juni 19863) das Problem „Macht der Banken“ erneut und energisch angesprochen und eine Reduzierung der Beteiligungshöhe an Nicht-Banken auf höchstens 5 % vorgeschlagen hat, während andere die Höchstzahl der Sitze auf 5 reduziert wissen wollen. Bei diesen Überlegungen und Vorschlägen spielt das Einflußpotential die entscheidende Rolle, während der Bankenverband in seiner Replik vom November 19864) darauf abstellt, daß das unbestritten bestehende Potential in keinem einzigen bekannt gewordenen Fall mißbräuchlich ausgenutzt worden sei. Im Gegenteil: Das private Bankengewerbe habe sich an größeren (AEG) und kleineren (PELIKAN) Unternehmenssanierungen mit Energie und Einsatz beteiligt und sich in den vergangenen Jahren von einer Vielzahl von Beteiligungen - insbesondere durch breite Streuung über die Börse - wieder getrennt5).