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Interessenkonflikte durch Bankenvertreter im Aufsichtsrat

WirtschaftsrechtMarcus Lutter*)*)Die Abhandlung beruht auf einem Vortrag, den der Verf am 24. 6. 1987 auf Einladung der Universität und der Juristischen Gesellschaft in Graz sowie am 25. 6. 1987 auf Einladung der Wirtschaftsuniversität in Wien gehalten hat; die Vortragsform wurde beibehalten.
Der Verf dankt Herrn Referendar Peter Hundgeburth-Hoegen herzlich für die mühevolle und sorgfältige Aufbereitung des Materials.
Zur Thematik der Interessenkollision im Aufsichtsrat sei insbesondere auf folgende Arbeiten von Autoren aus der Bundesrepublik verwiesen:
Robert Fischer, Die Verantwortung des Aufsichtsrats bei Interessenkollisionen, in: In memoriam Konrad Duden, 1981, 55 ff; Peter Hanau, Das Verhältnis des Mitbestimmungsgesetzes zum kollektiven Arbeitsrecht, ZGR 1977, 397 ff; Dietrich Hoffmann, Der Aufsichtsrat2, München 1985; Marcus Lutter, Bankenvertreter im Aufsichtsrat, ZHR 145 (1981), 224 ff; Franz-Jürgen Säcker, DRdA (Wien) 1973, 95 ff; Peter Ulmer, Aufsichtsratsmandat und Interessenkollision, NJW 1980, 1603 ff; Winfried Werner, Aufsichtsratstätigkeit von Bankenvertretern, ZHR 145 (1981), 252 ff; Norbert Westhoff, Bankenvertreter in den Beiräten mittelständischer Unternehmen, Bonn 1984.
Für Österreich: W. Kastner, Aufsichtsrat und Realität, FS für Rudolf Strasser, Wien 1983, 843 ff.
RdW 1987, 314 Heft 10a v. 1.10.1987

Die drei größten privaten Geschäftsbanken der Bundesrepublik hatten 1984 38 Vorstandsmitglieder, die insgesamt 273 Aufsichtsratsmandate in Nicht-Bankunternehmen hielten1)1)Zusammenstellung in „Leitende Männer der Wirtschaft“, 1985, Verlag Hoppenstedt & Co.. In den 100 größten Unternehmen bestanden damals gut 1.600 Aufsichtsratsmandate2)2)Monopolkommission, VI. Hauptgutachten 1984/85, Bundestagsdrucksache 10/5860, Rz 397.. Von diesen stand die Hälfte den Arbeitnehmern zu; von der verbleibenden anderen Hälfte wurden 140, also rund jeder sechste den Anteilseignern zustehende Sitz von Bankenvertretern eingenommen. Bei dieser Situation wundert es nicht, daß die Deutsche Monopolkommission in ihrem sechsten Hauptgutachten vom Juni 19863)3)AaO, Rz 437 f. das Problem „Macht der Banken“ erneut und energisch angesprochen und eine Reduzierung der Beteiligungshöhe an Nicht-Banken auf höchstens 5 % vorgeschlagen hat, während andere die Höchstzahl der Sitze auf 5 reduziert wissen wollen. Bei diesen Überlegungen und Vorschlägen spielt das Einflußpotential die entscheidende Rolle, während der Bankenverband in seiner Replik vom November 19864)4)In: Die Bank 1986, 584. darauf abstellt, daß das unbestritten bestehende Potential in keinem einzigen bekannt gewordenen Fall mißbräuchlich ausgenutzt worden sei. Im Gegenteil: Das private Bankengewerbe habe sich an größeren (AEG) und kleineren (PELIKAN) Unternehmenssanierungen mit Energie und Einsatz beteiligt und sich in den vergangenen Jahren von einer Vielzahl von Beteiligungen - insbesondere durch breite Streuung über die Börse - wieder getrennt5)5)Vgl dazu die grundlegenden Ausführungen der Deutschen Bank AG unter dem Titel „Von der Macht der Banken …“ in ihrem Geschäftsbericht 1986 auf S 13 ff und F. Wilhelm Christians, Erfolgreiche Tradition der Universalbank, Handelsblatt vom 16. 4. 1987..

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