KfzStG §§ 6, 8
Im Falle des Verlustes der Kfz-Steuerkarte steht es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich offen, die ordnungsmäßige Steuerentrichtung durch geeignete Beweismittel (zB durch Zeugenaussagen) nachzuweisen.
VwGH 23. 5. 1986, 85/17/0163
KfzStG §§ 6, 8
Im Falle des Verlustes der Kfz-Steuerkarte steht es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich offen, die ordnungsmäßige Steuerentrichtung durch geeignete Beweismittel (zB durch Zeugenaussagen) nachzuweisen.
VwGH 23. 5. 1986, 85/17/0163