AngG § 27 Z 1
Das Zurückbehalten des Großteils einer Gästekartei durch eine Hausdame (Hotelleiterin) in der Absicht, sie zum eigenen Vorteil zu verwerten, rechtfertigt deren Entlassung, auch wenn das Arbeitsverhältnis 15 Tage später durch Ablauf der Kündigungsfrist geendet hätte.