In der Praxis kommt es nicht selten vor, daß ein Arbeitnehmer nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber für die Dauer der Kündigungsfrist vom Dienst freigestellt wird. In solchen Fällen können nun Streitigkeiten darüber entstehen, ob mit der Freistellung auch ein allenfalls noch bestehender Urlaubsanspruch als verbraucht anzusehen ist und damit kein Anspruch auf eine Urlaubsentschädigung bzw -abfindung entstehen kann.