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Bestimmtheit einer Schiedsklausel

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 273 Heft 9 v. 1.9.1986

ZPO: § 577 Abs 1 u 2

Ist ein Schiedsgericht „gemäß den einschlägigen Normen“ zu bestellen, können darunter nur die §§ 577 ff ZPO verstanden werden. Der Kompetenzbereich eines institutionellen Schiedsgerichtes ist demgegenüber eng auszulegen.

OGH 22. 5. 1986, 7 Ob 544/86 (OLG Linz 31. 12. 1985, 2 R 300/85; KG Steyr 4. 10. 1985, 4 Cg 181/85)

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