MRG §§ 17, 37
Über das Begehren auf Prüfung der Zulässigkeit einer konkreten Betriebskostenvorschreibung ist im Außerstreitverfahren zu entscheiden.
Einem Mieter, der unverhältnismäßig hohe Betriebskosten verursacht, kann abweichend vom allgemeinen Betriebskostenschlüssel das Übermaß unter Berücksichtigung von Billigkeitsgründen allein auferlegt werden. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung feststellender Natur.